Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sind u.a.:
- Weitergabe funktionstüchtiger Elektro- und Elektronikgeräte an interessierte Nutzer*innen
- Nutzung aufladbarer Batterien oder Batterien mit längerer Lebensdauer
- Nutzung der in Elektrogeräten enthaltenen wertvollen Ressourcen durch Recycling oder Wiederverwendung
- Weitere Ideen und Maßnahmen im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder
Die separate Sammlung und das nachfolgende Recyceln alter Elektrogeräte trägt zum Schutz der Umwelt bei. Somit wird gewährleistet, dass sie auf eine Art und Weise recycelt werden, die keine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen und der Umwelt darstellt.
Entsorgung von Elektro-Altgeräten (insbesondere eReader) und Altbatterien
Gesetzliche Grundlage und Vorgaben für fachgerechte Entsorgung
- Altgeräte und -batterien müssen fachgerecht entsorgt werden, da sie Schadstoffe oder schädliche Substanzen enthalten können. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) liefert die entsprechenden Vorgaben.
- Die ordnungsgemäße Entsorgung minimiert Risiken und verhindert eine Vermüllung des öffentlichen Raums.
- Entsorgung von Altgeräten und Altbatterien/Altakkus erfolgt immer getrennt vom Hausmüll.
Entsorgung von Altgeräten (Elektro- & Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind)
- Erfolgt in speziellen Sammel- und Rückgabesystemen.
- Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Entsorgung von gebrauchten Altbatterien und Altakkus
- Erfolgt über örtliche Sammelstellen oder Recycling-Programme.
- Lithiumbatterien: Batteriepole sind abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden (denn sie bergen bei unsachgemäßem Umgang Sicherheitsrisiken, wie z.B. Kurzschlussgefahr oder Hitzeentwicklung).
- Altbatterien und Altakkumulatoren in Altgeräten: Wenn diese nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind sie im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten
Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG
- Zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nehmen wir Bezug auf die Veröffentlichung der quantitativen Zielvorgaben des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit der in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission übermittelten Werte: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
- Des Weiteren kommen wir den Verpflichtungen zur Veröffentlichung nach § 22 Absatz 3 ElektroG durch Verweis auf die Jahres-Statistik-Mitteilung der für das Vorjahr ermittelten Werte der Hersteller für Deutschland durch die Stiftung EAR nach: https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung
Datenschutz-Hinweis
Löschung von Daten auf zu entsorgenden Altgeräten
- Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten - insbesondere Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
- Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse: Jeder Endnutzer ist selbst verantwortlich für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.
Auch Altakkus und -batterien gehören nicht in den Hausmüll
Hinweis zu schädlichen Substanzen
Verbraucher*innen sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, denn diese können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wiederverwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch in unmittelbarer Nähe (z.B. beim Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgen dürfen.
Bei Batterien finden Sie zusätzlich unter diesen Zeichen nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber