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Der Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung birgt ein erhebliches Verbesserungspotential für die Polizeiarbeit, wirft aber auch rechtliche, kriminalistische, kriminologische, verwaltungswissenschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen auf. Auf dem 4. Hamburger Sicherheitsrechtstag am 19. Oktober 2021 mit dem Titel „Algorithmic Policing – Chancen und regulative Herausforderungen“ wurden zunächst Chancen algorithmenbasierter Polizeiarbeit dargestellt. Aus einer interdisziplinären Perspektive betrachteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Verwaltungswissenschaft, Soziologie und Kriminologie zugleich aber auch die Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und die damit einhergehenden Herausforderungen an die Regulierung des „Algorithmic Policing“.
Was sind die Anwendungsfelder und Potenziale algorithmenbasierter Polizeiarbeit? Welche funktionalen Voraussetzungen hat ein raumbezogenes Predictive Policing? Können (teil-)automatisierte Gefährdungsbewertungen von Online-Diskursen auf Grundlage soziologischer Analysen zu Radikalisierungsprozessen vorgenommen werden? Wie funktioniert eine Medieninhalteerkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz in der Cloud? Wie kann die biometrische Gesichtserkennung grundrechtskonform reguliert werden? Welche Folgen hat es für den Grundrechtsschutz, wenn die Europäische Union die Künstliche Intelligenz künftig reguliert?
Die Tagung wurde von der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg unter Beteiligung der Kriminologischen Forschungsstelle des Landeskriminalamtes Hamburg veranstaltet. Die Tagungsbeiträge stehen mit diesem Band nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.