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Inhaltsangabe:Einleitung:
Gesundheitsförderung und Prävention gewinnen aufgrund der steigenden Prävalenz von chronischen Krankheiten in Deutschland zunehmend an Relevanz. Gesetzliche Krankenkassen haben neben ihrem vorrangigen sozialen Auftrag - voller Versicherungsschutz im Krankheitsfall - die gesetzliche Sollvorschrift ihre Versicherten durch Prävention bei der Förderung ihrer Gesundheit zu unterstützen. Für die Umsetzung dieser Vorschrift wurde ein Leitfaden entwickelt, der für alle Krankenkassen Deutschlands bindend ist. In der Vergangenheit investierten Krankenkassen zunehmend in primärpräventive Maßnahmen. Seit dem Jahr 2005 überstieg das tatsächliche Investitionsvolumen in diesem Bereich den gesetzlichen Richtwert erstmals. In den darauf folgenden Jahren wurde weit mehr Geld in Prävention investiert als gesetzlich vorgesehen.
Ziel der Krankenkassen war es bei diesen Maßnahmen unter anderem möglichst viele gesunde Versicherte zu erhalten, für die entsprechend geringe (Behandlungs-)Kosten entstehen. Außerdem wurden Präventionsmaßnahmen zu Zwecken des Marketings und der Imageverbesserung gezielt eingesetzt.
Die Einnahmen einer Krankenkasse bestanden bis Ende des Jahres 2008 aus dem kassenindividuellen Beitragssatz und den Zuweisungen aus bzw. den Einzahlungen in den Risikostrukturausgleich. Durch den individuellen Beitragssatz waren Krankenkassen bei der Gestaltung ihre Einnahmen gewissermaßen autonom, wobei ein niedriger Beitragssatz ein Haupt-Profilierungsmerkmal am Markt darstellte.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurde zum einen der einheitliche Beitragssatz von 15,5% aller gesetzlichen Krankenkassen Deutschland festgelegt. Durch diese Festlegung verlieren Krankenkassen einerseits ihre Finanzautonomie und andererseits eines ihrer wichtigsten Profilierungsmerkmale am Markt. Zum anderen wurde der Risikostrukturausgleich morbiditätsorientiert gestaltet. Ein erheblicher Anteil der finanziellen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an Krankenkassen orientiert sich dementsprechend an der Morbidität der Versicherten. Für 80 chronische und kostenintensive Erkrankungen erhalten Krankenkassen Morbiditätszuweisungen. Die Höhe dieser Zuweisungen hängt von den durchschnittlichen prospektiven Behandlungskosten der jeweiligen Erkrankung ab. Damit die Krankheiten solche Zuweisungen auslösen, müssen die Diagnosen bestimmte vom Bundesversicherungsamt festgelegte Kriterien erfüllen.
Durch den einheitlichen Beitragssatz entfällt [...]