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Seit dem 01.05.2023 tritt das Deutschland-Ticket die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets an, das in den Sommermonaten 2022 rund 52 Millionen Mal verkauft wurde. Wie bereits das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschland-Ticket die Bürger angesichts der weiterhin hohen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV erhöhen und einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Zusätzlich wird für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, das Deutschland-Ticket ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nochmals vergünstigt als Jobticket anzubieten. In diesem Zusammenhang stellt sich für Unternehmen die Frage, welche Voraussetzungen für ein solches Jobticket-Angebot erfüllt sein müssen. Für Arbeitnehmer sind die Auswirkungen eines vom Arbeitgeber bezuschussten Jobtickets auf ihre Einkommensteuererklärung wichtig.
Um neue Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft an das eigene Unternehmen zu binden, bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche Möglichkeiten an, sich an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer Arbeitnehmer zu beteiligen. Eine weitere für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch steuerlich interessante Alternative stellt die Überlassung von betrieblichen Firmenrädern dar, die die Arbeitnehmer auch privat nutzen können.
Beschäftigte, die für ihren Weg zur Arbeit weiterhin ihren privaten Pkw nutzen, können vom Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Entfernungspauschale erhalten. Hier gilt es die vorgezogene Anhebung der Entfernungspauschale zu beachten, die einen höheren Fahrtkostenzuschuss ermöglicht. Daneben kommt auch die steuerfreie Abgabe von monatlichen Tankgutscheinen in Frage.
Die Ausgabe gibt Unternehmen einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen der verschiedenen Alternativen. Sie unterstützt Arbeitgeber, über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten nachzudenken und geeignete Lösungen für ihr Unternehmen zu finden.
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.