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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Integriertertes Proseminar "Krisen", Sprache: Deutsch, Abstract: Im deutschen Thronstreit von 1198 bis 1208 zwischen Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig nahm Papst Innozenz III. im Jahr 1202 durch Erlaß der Bulle Venerabilem Partei für Otto IV.
Burchard von Ursberg, Propst des Praemonstratenserklosters Schussenried, nahm in seiner um 1230 verfaßten Chronik vor allem unter kirchenrechtlichen Gesichtspunkten Stellung zu einzelnen Argumenten der Bulle Venerabilem. Die folgende Untersuchung soll die Argumentationen Innozenz' und Burchards darstellen, vergleichen und würdigen und hierdurch die Frage beantworten, ob Papst Innozenz III. durch das Verfassen der Bulle Venerabilem geltendes Kirchenrecht verletzte und was sich hieraus für seine Position im deutschen Kronstreit ergab.
Claus Renzelmann, Jahrgang 1967, studierte in Münster und Bochum Jura, Geschichte und Musikwissenschaft. Die fachübergreifende Bildung ist ihm bis heute ein grosses Anliegen. Er ist Fachanwalt für Medizin-, Erb- und Strafrecht und betreibt eine mittelständische Anwaltskanzlei in Wuppertal und Berlin. Als Historiker ist er spezialisiert auf die Geschichte des 19. Jh., besonders auf die transatlantische Verbindung zwischen Deutschland und Amerika. Renzelmann ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der FOM Neuss und Sprecher des Extrachors der Wuppertaler Bühnen.