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Aufgrund des großen Freiraums, den das Gericht dem Bürger durch das Betonen seines Selbstverständnisses bei der Definition von Religion gibt, ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit vergleichsweise schnell gegeben. Um so bedeutender ist es daher, dass auf der anderen Seite ein flexibler Maßstab im Rahmen der Recht- fertigung des Eingriffs angewandt wird, da sonst der Staat handlungsunfähig würde, weil jeder Bürger selbst über die Geltung der Gesetze entscheiden könnte. Die Entwicklung der Grenzen der Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des Supreme Court ist nicht frei von logischen Brüchen. Oftmals hielten sich die Richter selbst nicht an die erst kurz zuvor aufgestellten Prinzipien oder beurteil- ten einen Fall, ohne einen an sich einschlägigen „Test“ anzuwenden. Dennoch ist eine deutliche Entwicklung in der Rechtsprechung zu erkennen, die im Laufe der Jahre gerade vom Wechsel zwischen den denkbaren Extrempositionen geprägt war. In den ersten Entscheidungen in Reynolds526 und Davis527 – es ging um die Mehr- ehen der Mormonen – stellte das Gericht klar, dass in die Glaubensfreiheit als solche nicht durch den Staat eingegriffen werden könne. Wohl aber müsse die Religionsausübungsfreiheit durch den Staat eingeschränkt werden können, da sonst der Bürger durch bloßes Berufen auf seine Religion dem Staat ein bestimm- tes Handeln aufzwingen könnte. Als Maßstab, an dem sich ein staatlicher Eingriff messen lassen musste, stellte der Supreme Court den rational-basis-Test auf. Da- nach war das Verbot einer Handlung möglich, die gegen den Frieden oder die öffentliche Ordnung verstößt, wenn nicht der ausdrückliche Zweck dieses Ver- bots die Beschränkung der Religionsfreiheit, sondern die Erhaltung der öffentli- chen Sicherheit und Ordnung war. Es fand letztlich lediglich eine Willkürkontrolle statt.