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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zentrale Forschungsfrage der Arbeit ist, inwieweit das Phänomen coniuratio oder zumindest Teile dieser nun doch das Mittelalter überlebt haben, von neuzeitlichen Prozessen aufgenommen worden sind und sich somit letztlich einen Weg bis in die Gegenwart ermöglicht haben.
Um auf diese Frage eingehen zu können, ist es unumgänglich, die Wirkung der im Mittelalter aufkommenden coniuratio in ihrer Epoche selbst einzuordnen. Als eine Art untergeordnete Leitfrage ergibt sich daher, inwieweit der Aufstieg der coniuratio die Entwicklung der Rechtsgeschichte und die der Gesellschaftsordnung im Mittelalter geprägt hat. Nach einer allgemeinen Einführung und Klärung der wichtigsten Begrifflichkeiten werden hierzu der Ulmer Schwörbrief von 1397 und der Schweizer
Bundesbrief von 1291 verglichen.
Die Goldene Bulle aus dem Jahr 1356 und Verordnungen mittelalterlicher Universitäten werden als Quellen die Auswirkungen der coniuratio in anderen Bereichen beleuchten. Für die Frage nach einer Etablierung der coniuratio in der Neuzeit lohnt sich dann ein Blick auf die Zeit der Reformation, sowie auf den Gesellschaftsvertrag von Rousseau. Als Ausgangspunkt wird zunächst der aktuelle Forschungsstand thematisiert, dem aufgrund einer kontroversen Forschungsgeschichte ein separates Kapitel zukommt.
Bis heute muss der deutsche Bundespräsident vor dem Bundestag und Bundesrat pflichtgemäß seinen Amtseid ablegen. Wie bei allen Amtseiden handelt es sich auch hierbei um eine Form des promissorischen Eides. Schon im Mittelalter galt diese Form des Eides als ein konstitutiver und pflichtenbegründeter Akt, welcher den Schwörenden sowohl band als auch dessen Handeln für die Zukunft bestimmte.
Es war genau jener promissorische Eid, der die wohl universellste Form der rechtlichen und sozialen Bindung im europäischen Mittelalter darstellte. Gleichzeitig beruht auf ihm die coniuratio, eine personale Genossenschaft als eine auf freiem Willen gegründete Verbandsbildung. Mit anderen Worten hat das Mittelalter die coniuratio als Form der politischen Vergesellschaftung erfunden, wobei es sich dabei um eine Erfindung von langer Dauer und hoher Prägekraft handeln sollte.