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Der Autor untersucht die Gesetzestechnik der Verweisung und entwickelt u.a. mit den Geboten eindeutiger Verweisung und eindeutiger Gesamtregelung sowie der Konkretisierung des Gebots der Zumutbarkeit des Rechtsfindungsprozesses für den Normadressaten ein Instrumentarium zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Blankettstrafgesetzen. Ferner wird aufgezeigt, dass bei sog. unionsrechtsakzessorischen Blankettstrafgesetzen nicht alle Sprachfassungen im Rahmen der Auslegung der unionsrechtlichen Ausfüllungsnorm Relevanz erlangen.
Der Inhalt
Gesetzestechnik der Verweisung
Statische bzw. dynamische Verweisung auf ein "nicht geltendes" Verweisungsobjekt
Bestimmtheits- und Normenklarheitsgebot insb. Gebot eindeutiger Verweisungen und eindeutiger Gesamtregelung sowie Zumutbarkeit des RechtsfindungsprozessesAbgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteln im Rahmen arznei- und lebensmittelrechtlicher Straftatbestände
Anwendbarkeit des nationalen oder unionsrechtlichen Arzneimittelbegriffs i.R.d. Abgrenzung Arzneimittel - Lebensmittel
Auslegung der unionsrechtlichen Ausfüllungsnorm bei unionsrechtsakzessorischem Blankettstrafgesetz
Die Zielgruppen
Dozierende und Studierende des (Wirtschafts-)Straf-, Verfassungs-, Europa- und besonderen Verwaltungsrechts
Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte
Der Autor
Dr. Guido P. Ernst ist Staatsanwalt in Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.
Dr. Guido P. Ernst ist Richter am Landgericht Stuttgart. In dieser Funktion gehört er der Großen Wirtschaftskammer an. Im Laufe seiner beruflichen Laufbahn war er bereits als Straf- und Familienrichter, Staatsanwalt und Richter sowie als Rechtsanwalt tätig. Zudem arbeitete er lange Zeit als wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der Tübinger Universität. Ernst veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachbeiträge rund um die Themenbereiche Straf- und Strafprozessrecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.