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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Verlauf dieser Arbeit soll geklärt werden, wie Nürnberg seinen Sonderstatus als Handwerkerstadt erlangte, worin die Besonderheiten einer Ausbildung als Geselle bestanden und ob sich der Sonderstatus Nürnbergs auch über die spezielle Form der Gesellenbildung begründete.
Bei der Untersuchung der Entwicklung des Handwerkswesens für den Raum des Heiligen Römischen Reiches ist im Spätmittelalter der massive Bedeutungsgewinn der Stadt Nürnberg für Metall verarbeitende Handwerke besonders auffällig. Insbesondere bei der Eisenverarbeitung existieren Schätzungen, nach denen sich die Anzahl von Meistern in Eisen verarbeitenden Gewerben von ca. 500 Meistern 1420 n. Chr. auf ca. 2000 Meister 1550 n.Chr. gesteigert hat . Auch als einer der ersten Produktionsorte von Gewehrbüchsen, für deren Fertigung ebenfalls besondere Kenntnisse in der Metallbearbeitung erforderlich sind, wird eine Sonderbedeutung Nürnbergs bereits ab ca. 1356 angenommen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Regelungen bezüglich der Ausübung und des Einstieges in das Handwerk in Nürnberg anders waren und nicht etwa durch Zünfte, sondern primär durch die Stadtverwaltung selbst geregelt wurden. Zwar hatte es kurzzeitig, während des sog. Handwerkeraufstandes von Juni 1348 bis Oktober 1349, zunftähnliche Vereinigungen gegeben, allerdings wurden aufgrund des damit einhergehenden Zerwürfnisses der vorübergehenden Handwerkszünfte mit der Führung des Heiligen Römischen Reiches zunftähnliche Vereinigungen in Nürnberg für die gesamte spätere Zeit verboten. Die Regelung von Angelegenheiten, die üblicherweise durch Zünfte geregelt wurden, fiel in Nürnberg in die Zuständigkeit eines hierzu eingerichteten sog. Rugamtes. Auf der einen Seite lässt sich der Vorteil Nürnbergs im Vergleich zu anderen Städte in erheblichem Maße durch diese zentrale Lenkung der Handwerker durch die Stadtverwaltung erklären. Auf der anderen Seite bedeutete dies aber auch, dass die Stadtverwaltung sich mit vollkommen neuen Aufgaben befassen musste. Speziell für Handwerksgesellen bedeutete dies, dass sie in Nürnberg, z. B. für eine Prüfungszulassung zum Meister, direkt in Kontakt mit der Stadtverwaltung treten mussten. Auch die Vereinigung von Gesellen in eigenständigen Gruppierungen war den Gesellen, wie den Meistern in den Zünften, verboten.