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Steht Aussage gegen Aussage, ist das Gericht mit der oft folgenschweren Frage konfrontiert, wem es Glauben schenken soll. Normalerweise verlassen sich die Richter dann auf ihre vermeintlich durch Erfahrung gewonnene Fähigkeit, Lügen zu erkennen. Nur ausnahmsweise beauftragen Gerichte Sachverständige mit einer aussagepsychologischen Begutachtung. Doch auch diese hat Schwächen und stößt schnell an ihre Grenzen. Johannes Makepeace zeigt diese Probleme auf und wendet sich zur Problemlösung einem Hilfsmittel zur Ermittlung der Glaubhaftigkeit einer Aussage zu, das von den Strafgerichten bislang kategorisch abgelehnt wurde: dem Polygrafen. Dabei untersucht er, was die aussagepsychologische Begutachtung einerseits und die polygrafengestützte Aussageanalyse andererseits zu leisten vermögen. Zusätzlich würdigt er deren Einsatz - vor allem jenen des Polygrafen - im Strafprozess rechtlich, um häufiger richtige und gerechte Ergebnisse zu erzielen.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg; Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2022 Promotion; seit 2021 Rechtsanwalt in München.