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Jonas Fritsch unterzieht die einschlägigen Kollisionsnormen zur Geschäftsführung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrängt hat. Sowohl der Anknu-pfungsgegenstand als auch die Anknu-pfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhältnis des GoA-Statuts zu anderen Anknu-pfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit GoA-Anspru-chen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspru-che aus auftragsloser Geschäftsfu-hrung im internationalen Zuständigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angefu-hrten international-privatrechtlichen Interessen fu-r die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch geprüft.
Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung der Universität Marburg; 2022 Promotion; LL.M.-Studium an der Stockholms universitet.