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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Seminar zum deutschen und ausländischen Zivilverfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Teilklage wirft eine Vielzahl von Fragen und Komplikationen auf. Diese Arbeit widmet sich jedoch ausschließlich der Untersuchung des Umfangs der Rechtskraft einer Teilklage. Der Streit darum ist eines der größten prozessualen Probleme überhaupt. Obschon oder gerade weil es für die Behandlung dieser Problematik vor allem auf Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts ankommt, reichen die Meinungsverschiedenheiten über diesen Themenkomplex bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurück.
Geleitet wird die Debatte überwiegend durch die Erwägungen, der Kläger setze sich durch Nachforderungen in Widerspruch zu seinem vorherigen Klagebegehren, nur einen Teil einzufordern. Außerdem müsse man den Beklagten davor schützen, (überraschend) mit weiteren Nachforderungen konfrontiert zu werden. Teilweise werde er der Möglichkeit der Zwischenfeststellungswiderklage beraubt und zur Prozessverdopplung gezwungen. Dadurch erhöhe sich auch seine Kostenbelastung. Und auch den Gerichten sei es nicht zuzumuten, sich mehrfach mit ein und demselben Problem zu befassen.
Im Nachfolgenden wird das Themengebiet rund um die Erstreckung der Rechtskraft einer Teilklage erhellt und eruiert, inwiefern die obigen Überlegungen zutreffen. Zu Beginn soll zunächst das Gebilde der Teilklage offengelegt und expliziter die Problemstellung anhand von sich aufdrängenden Fragen dargestellt werden. Für die Beantwortung der Fragen wird im Anschluss zwischen Stattgabe und Abweisung einer Teilklage unterschieden und Rechtsprechung und Literaturansichten zu den verschiedenen Konstellationen kritisch hinterfragt und analysiert sowie darauf aufbauend eine eigene Position erarbeitet. Schlussfolgernd ergeben sich daraus Thesen, die am Ende zusammengefasst und dargelegt werden.