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»Protection of Honour and Reputation Against Violating Statements in Civil Proceedings«: This work examines the question, which has been subject of controversial discussions for decades, of whether a person affected by offensive or defamatory statements made in court can defend himself or herself against them with corresponding defence claims. In analysing the aforementioned it differentiates between the various roles, for example as party, lawyer, witness, expert or outside third party. It makes suggestions for resolving the conflicting interests and also provides potential procedural solutions.
Julia Kössinger ist rechtspolitische Referentin bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zuvor war sie als Beamtin im Bundesministerium des Innern und für Heimat tätig. Sie studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte anschließend von 2016 bis 2018 ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht München. Parallel dazu arbeitete sie zunächst als studentische, später als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl von Professor Dr. Johannes Hager.
A. EinleitungGrundsätzliches zum 'Äußerungsprivileg' im Zivilprozess - UntersuchungsgegenstandB. Materielle Grenzen eines Äußerungsprivilegs im ZivilprozessDogmatische Verortung eines Privilegs gegenüber Ehrschutzansprüchen - Ausgangsüberlegungen zur Grenzziehung - Grenzziehung anhand konkreter KriterienC. Prozessuales Vorgehen gegen ehrenrührige ProzessäußerungenAusgangspunkt - Ehrschutzklagen der Parteien des Ausgangsverfahrens - Ehrschutzklagen sonstiger Prozessteilnehmer und Dritter - Weitergehende FragenD. Übertragung der Grundsätze zu Ehrschutzklagen auf weitere FallgestaltungenKlagen nur 'mittelbar' gegen Prozessäußerungen - Die Vorlage von ehr- bzw. persönlichkeitsrührigen BeweismittelnE. Wesentliche Ergebnisse und FazitLiteratur- und Stichwortverzeichnis
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