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Ist der von zahlreichen UN-Gremien sowie internationalen und israelischen Menschenrechtsorganisationen gegen Israel erhobene Vorwurf der Apartheid wegen seiner Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten begründet oder bloßer Ausdruck von - vielleicht sogar antisemitisch motivierter Israelfeindlichkeit? Dieser Frage will diese Untersuchung mit Blick insbesondere auf die Situation im Westjordanland auf den Grund gehen. Dabei wird zunächst der Begriff der Apartheid in seiner rechtlichen Dimension erklärt und die betreffende Praxis anhand des südafrikanischen Präzedenzfalls kontextualisiert. Sodann wird dieser Rechtsbegriff auf die Situation in den besetzten Gebieten angewendet. Das Ergebnis fällt differenzierend und vorläufig aus. In jedem Fall ist Israel zu raten, sich ernsthaft mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen. Denn auch in diesem Fall kann es, wie zuletzt wegen eines möglichen Genozids im Gazakrieg, zu einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und zu strafrechtlichen Ermittlungen beim Internationalen Strafgerichtshof kommen.
Kai Ambos ist Professor und Lehrstuhlinhaber für Internationales Strafrecht, Völkerrecht, Straf- und Strafprozessrecht sowie Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen. Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Freiburg, Oxford (Großbritannien) und München. Zahlreiche Gastprofessuren in Lateinamerika, Spanien, Italien und Israel (Hebrew University) und als Gastwissenschaftler in UK (Cambridge und Oxford). Er ist List Counsel am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und seit 2017 Richter am Kosovo Sondertribunal. 2020 erhielt er den Wissenschaftspreis Niedersachsen in der Kategorie "Wissenschaftler".