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Ab dem 01.01.2025 tritt eine bedeutende Änderung zur Kleinunternehmerregelung in Kraft, die von der Europäischen Union mit der Richtlinie RL (EU) 2020/285 beschlossen wurde und mit dem Jahressteuergesetz 2024 in nationales Recht umgesetzt wird.
Neu ist, dass nun auch eine grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich ist. Unternehmen mit Sitz in Deutschland können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU ihre Umsätze gemäß der dort geltenden Kleinunternehmerregelung behandeln. Ebenso können Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Umsätze im Inland der nationalen Kleinunternehmerregelung unterwerfen.
Kleinunternehmer führen künftig steuerfreie Umsätze aus, was Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungserstellung hat. Diese strukturelle Änderung der Regelung führt zu einer Erweiterung der Anwendung und bietet erhebliche Gestaltungspotentiale. Für die Kontrolle zur Einhaltung der Voraussetzung soll daher zum 01.01.2025 ein besonderes Meldeverfahren sowie eine "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" eingeführt werden.
In Deutschland zählen viele neu gegründete oder als Nebenerwerb betriebene Unternehmen zu den kleinen Unternehmen und können von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Das Fachbuch gibt Ihnen als Unternehmen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen der Kleinunternehmerregelung und zeigt Vor- und Nachteile auf
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Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.