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Schnelle Orientierung im neuen Recht
Kinder und Jugendliche durch mehr Kooperation der verantwortlichen Akteure besser schützen - das ist die Intention des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG):
- Bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen aus den Bereichen der Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit
- Neue Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände
In dieser Arbeitshilfe Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden alle neuen Verfahrensregelungen im Bereich Kinderschutz jeweils den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet und erläutert. So erhalten alle beteiligten Akteure einen guten Überblick über die Neuerungen im eigenen Aufgabenbereich sowie über die Kooperationsvorgaben mit anderen Stellen.
Die damit zusammenhängenden Datenschutzfragen sowie die Frage zur strafbewehrten Schweigepflicht werden dabei ebenso erörtert wie die Regelungen zur Prävention durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Marion Hundt, Professorin für Öffentliches Recht an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) auf den Gebieten des Verwaltungs-, Bildungs- und Migrationsrechts und der Kinder- und Jugendhilfe, zuvor Verwaltungsrichterin in Berlin. Erfolgreiche Referentin und Fachbuchautorin.