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Technologische Selbstoptimierung ist gegenwärtig in aller Munde. Sie umfasst die Erforschung neuer Möglichkeiten im Hinblick auf Schönheitsoperationen, funktionale Implantologie, Gehirndoping oder die Verlängerung der Lebensspanne. Gegenüber vielen dieser technischen Mittel, die oft nicht legal verfügbar sind, bestehen erhebliche gesellschaftliche Vorbehalte. Jan-Hendrik Heinrichs und Markus Rüther plädieren bei ihrer ethischen Einschätzung für eine Differenzierung der Perspektive: Die Vorbehalte sind nämlich ihrer Meinung nach nicht geeignet, gesellschaftliche Ächtung oder gar verbindliche Verbote für alle zu begründen. Vielmehr habe die Freiheit zur Selbstgestaltung Vorrang, was jedoch nicht heißt, dass es für manche Bereiche nicht auch klare Regeln geben muss. Weil Selbstgestaltung aber nur frei sein kann, wenn sie informiert ist, argumentieren die Autoren für Regelungen, die von weitgehenden Informationspflichten statt von Verboten bestimmt sind. Aus einer individuellen Sichtheraus lassen sich zudem eine Reihe von moralischen Empfehlungen formulieren, die zwar nicht eingefordert werden können, aber einen ethischen Kompass bilden, um sich im Dickicht der ethischen Debatte an guten Gründen zu orientieren.
PD Dr. Jan-Hendrik Heinrichs lehrt an der RWTH Aachen. Nach akademischen Stationen in Essen, Erfurt und Chicago ist er hauptamtlich am Forschungszentrum Jülich im Institut für Ethik in den Neurowissenschaften tätig. Dr. Markus Rüther studierte und forschte unter anderem in Münster, Oxford und Harvard. Er arbeitet als permanent researcher am Forschungszentrum Jülich und ist Privatdozent am philosophischen Seminar der Universität Bonn.