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Internationale Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele oder die Fußballweltmeisterschaft sind herausragende Wettbewerbe des Sports. Sie sind zudem gesellschaftliche Großereignisse von hoher wirtschaftlicher und politischer Bedeutung.
Über den Ausrichter einer internationalen Sportveranstaltung entscheiden die verantwortlichen internationalen Sportverbände wie das Internationale Olympische Komitee oder der Weltfußballverband FIFA. Die Vergabe der Sportveranstaltung an einen Ausrichter erfolgt in einem von den internationalen Sportverbänden festgelegten Verfahren und zu den von ihnen bestimmten Bedingungen. Rechtliche Vorgaben aus staatlichen Rechtsordnungen spielen bei der Ausgestaltung der Verfahren bislang kaum eine Rolle.
Der Ablauf der Verfahren und die Entscheidungen über die Vergabe an einen bestimmten Ausrichter werden regelmäßig heftig kritisiert. Es werden mangelnde Transparenz der Vergabeverfahren, unfaire Ausgestaltung der Vergabebedingungen und Entscheidungen nach sachfremden Kriterien gerügt. Die Sportverbände berufen sich auf die Autonomie des Sports.
Der Autor untersucht, welche Vorgaben sich aus dem Recht der Europäischen Union für die Vergabe einer internationalen Sportveranstaltung herleiten lassen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das primärrechtliche Vergaberecht mit seinen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz. Anhand der unionsrechtlichen Maßstäbe wird die Ausgestaltung der Vergabeverfahren bedeutender internationaler Sportveranstaltungen bewertet.
Matthias Trennt ist Rechtsanwalt in Hamburg bei der Sozietät Rechtsanwälte Graf von Westphalen
im Bereich des Zoll- und Außenhandelsrechts, Unionsrechts und Sportrechts.