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Jenseits der imperativen Steuerung durch Ge- und Verbot bedient sich der moderne Staat schon lange verschiedenster Formen einer mittelbaren Einflussnahme auf Wirtschaft und Gesellschaft: er steuert durch die Nutzung seiner Finanz- und Informationsmacht ebenso wie durch die Zuweisung von Risikosphären und Haftungsfolgen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf er dies und genießt bei der Formenwahl regelmäßig große Gestaltungsfreiheit. Neuere Entscheidungen nehmen den Gesetzgeber jedoch verstärkt in die Pflicht, sich der tatsächlichen Wirkungen seiner Steuerungsbemühungen zu vergewissern: Gesetze können das verfassungsrechtliche Untermaßverbot verletzen, wenn Schutzaufträge nicht ausreichend verwirklicht werden. Sie können aber auch gegen das Übermaßverbot verstoßen, wenn sie zu Belastungen führen, denen keine hinreichenden Steuerungswirkungen gegenüberstehen. Durch diese Rechtsprechung erhält die seit langem in Rechts- und Sozialwissenschaften geführte Debatte über die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten zunehmende praktische Relevanz: Der Gesetzgeber muss sich des Sachverstandes verschiedener Steuerungswissenschaften bedienen und nach Möglichkeiten suchen, intendierte und tatsächliche Wirkungen seiner Steuerungsbemühungen plausibel zu beschreiben und zu analysieren. Ausgehend von aktuellen Problemstellungen führt der Band Perspektiven der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auf diese Fragen zusammen.
Über den Herausgeber
Michael W. Müller ist seit dem Frühjahrssemester 2022 Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt auf Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Mannheim. Er studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaften und Philosophie in München. 2013 erwarb er ein Academy Diploma in the Law of the European Union am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, 2014 einen LL.M. an der University of Cambridge (Wolfson College). 2018 wurde er nach Aufenthalten in Durham, NC (Duke Law School, 2015), und Cambridge, MA (Harvard Law School, 2016), mit einer Arbeit zu Verfassungsfragen der Finanzmarktstabilisierung in München zum Dr. jur. promoviert. 2020 legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Von 2014-2016 und 2019-2022 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht (Prof. Dr. Stefan Korioth) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Seine Forschungsprojekte beschäftigen sich mit dem Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere dem Öffentlichen Finanz- und Wirtschaftsrecht sowie dem Steuer- und Sozialrecht, einschließlich seiner internationalen Einbindung und seiner theoretischen und historischen Grundlagen. Dabei liegt ein Schwerpunkt häufig auf aktuellen Chancen und Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung als gesamtgesellschaftlichem Phänomen für das Recht ergeben.
Michael W. Müller ist seit dem Frühjahrssemester 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Er studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaften und Philosophie in München. 2013 erwarb er ein Academy Diploma in the Law of the European Union am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, 2014 einen LL.M. an der University of Cambridge (Wolfson College). 2018 wurde er nach Aufenthalten in Durham, NC (Duke Law School, 2015), und Cambridge, MA (Harvard Law School, 2016), mit einer Arbeit zu Verfassungsfragen der Finanzmarktstabilisierung in München zum Dr. jur. promoviert. 2020 legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Von 2014-2016 und 2019-2022 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht (Prof. Dr. Stefan Korioth) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Seine Forschungsprojekte beschäftigen sich mit dem Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere dem Öffentlichen Finanz- und Wirtschaftsrecht sowie dem Steuer- und Sozialrecht, einschließlich seiner internationalen Einbindung und seiner theoretischen und historischen Grundlagen. Dabei liegt ein Schwerpunkt häufig auf aktuellen Chancen und Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung als gesamtgesellschaftlichem Phänomen für das Recht ergeben.