Blick ins Buch

Otto N. Bretzinger

Der VorsorgePlaner

mit Checklisten, Formularen und Dokumenten zu Vermögen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Todesfall. 17. aktualisierte Auflage.
kartoniert , 288 Seiten
ISBN 3965333712
EAN 9783965333710
Veröffentlicht August 2024
Verlag/Hersteller Steuertipps
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Auch erhältlich als:

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Beschreibung

Der Vorsorgeplaner: Mehr als nur Patentienverfügung & Testament
Mit dem Vorsorgeplaner von Steuertipps haben Sie ein umfassendes und rechtssicheres Paket in der Hand, um für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod schon heute alle wichtigen Dinge zu regeln. Damit Sie in Ruhe bestimmen können, was Im Fall eines Unfalls, einer schweren Krankheit im Alter oder dem Todesfall geschehen soll, werden Sie Schritt für Schritt beim Vorbereiten und Ausfüllen der Formulare begleitet.
Für den Notfall & Krankheit im Alter vorsorgen
Auch wenn es im Alltag weit weg scheint: Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden von uns ohne Ankündigung treffen. Und das so sehr, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich ist oder wir sogar gar keine Entscheidungen mehr für uns alleine treffen können.
Um auf diese Fälle richtig vorbereitet zu sein, stellt der VorsorgePlaner Plus von Steuertipps alle
Muster
,
Formulare
und
Checklisten
zur Verfügung, damit Sie sich vorbereiten können.
Sie sollten nicht nur regeln, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls für Sie Entscheidungen treffen soll und darf. Sie sollten Ihren Angehörigen oder Freunden, die im Notfall die Verantwortung übernehmen würden, die Aufgabe so leicht wie möglich machen. Dazu gehört auch eine
Aufstellung aller Versicherungen
, die Sie für den Notfall abgeschlossen haben, sowie eine
Aufstellung der jeweiligen Ansprechpartner
. Alle wichtigen Dokumente sollte Sie für den Notfall zusammengestellt haben.
-
Achten Sie auch darauf, dass die Menschen, die sich um Sie kümmern sollen, die
notwendigen Vollmachten
zur Verfügung haben. Dazu zählen zum Beispiel eine gültige
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
und bestenfalls eine
Patientenverfügung
.
-
Auch die
Entbindung von der Schweigepflicht
für Ärzte gehört in einen Vorsorgeplaner hinein. Nur mit diesen rechtssicheren Dokumenten kann von Ihnen ausgewählte Person auch für Sie und in Ihrem Sinne handeln.
-
Neu in der 17. Auflage ist die
Ehegattennotvertretung
, die Ihnen in den ersten Wochen nach einem Unfall oder Krankheit hilft alles wichtige für Ihren Ehepartener regeln zu dürfen.
Daher finden Sie im VorsorgePlaner zu jedem Thema die passenden Formulare und Checklisten, damit Sie keine Angaben vergessen. Eine Auflistung der notwendigen Dokument finden Sie ebenfalls. Darüber hinaus gibt es immer einen Ratgeberteil, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen soll. Neue Elementen wie
"Die 10 wichtigsten Regeln bei ..."
und
"Die häufigsten Fehler bei ..."
helfen Ihnen in der 17. Auflage Schritt für Schritt an alles zu denken. Auch zeigen wir Ihnen auf welche Personengruppen welche Vorsorgelemente benötigen.
Vorbereitet auf den Ernstfall: Risiko Krankheit im Alter
Auch wenn wir nicht gerne darüber nachdenken, aber ab einem bestimmten Alter wird es immer wahrscheinlicher, dass uns eine
Krankheit
so schwer trifft, dass wir Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
Grundsätzlich besteht dieses Risiko auch für junge Erwachsene und Menschen, die in der Mitte des Lebens stehen, die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch, je älter man wird. Mit dem Alter kommen altersbedingte Krankheiten hinzu und es häufen sich die chronischen Erkrankungen.
Für diesen Lebensabschnitt sollten Sie darüber nachdenken, welche Regelungen Sie sich im Fall einer schweren Krankheit wünschen. Wichtig ist festzulegen, wer sich um Sie kümmern soll, sollten Sie Betreuung oder Pflege brauchen.
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Reicht eine
Betreuungsverfügung
aus oder sollten Sie eine
Vorsorgevollmacht
erstellen?
-
Wer ist die
geeignete Person
, die im schlimmsten Fall für Sie sorgen kann?
-
Kann Ihr
Ehepartner im Krankheitsfall die Pflege übernehmen
, oder ist es sinnvoll eine Person außerhalb der Familie zu bestimmen? Leben Ihre Kinder oder andere Familienmitglieder in Ihrer Nähe?
Unser VorsorgePlaner geht genau auf diese Fragen ein und gibt Ihnen Hilfestellungen. Machen Sie sich in gesunden Zeiten in Ruhe Gedanken über eine
sinnvolle und sichere Regelung
, damit im Ernstfall alle Angaben verfügbar sind und nach Ihren Vorstellungen gehandelt werden kann.
Mit dem schriftlichen Festhalten Ihrer Wünsche und Vorstellungen machen Sie es Familienmitgliedern und Freunden sogar einfacher. Denn es entfällt ein Raten, was sich die Eltern denn gewünscht hätten und ob eine Entscheidung in ihrem Sinne gewesen wäre. Teilen Sie Ihrer Familie Ihre Vorstellungen so gut es geht schon heute mit: Der VorsorgePlaner mit Checklisten, Formularen und Mustern macht Ihnen die Regelungen Ihrer Wünsche so einfach wie möglich.
Formulare & Vorlagen für Patientenverfügung, Krankheit u. Nachlass
Der VorsorgePlaner Plus beinhaltet alle für Sie notwendigen Formulare und Vorlagen. Diese werden auf dem neuesten Stand gehalten und sind daher rechtssicher. Welche Verfügung oder Vollmacht für Ihre Situation sinnvoll und passend ist, können Sie im Ratgeberteil des VorsorgePlaner herausfinden und gleich regeln. In den folgenden Abschnitten können Sie lesen, welche Verfügung oder Vollmacht was regelt und wie Sie diese am besten erstellen.
Patientenverfügung als fertiges Formular nach Anforderungen des BGH
Mit einer
Patientenverfügung
legen Sie fest,
wer
für Sie über
medizinische Hilfen und Maßnahmen entscheiden soll,
wenn Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr fällen können. Auch wenn im Zusammenhang mit der Patientenverfügung oft über
lebenserhaltende
oder
lebensverlängernde Maßnahmen
diskutiert wird, ist das nur ein Teil, der in der Patientenverfügung geregelt wird. Im Gegensatz zu anderen Verfügungen können Sie aber in der Patientenverfügung Ihren
Willen dokumentieren, was mit Ihnen passieren soll
. Wie Sie dies rechtssicher tun, zeigt Ihnen das
Formular Patientenverfügung
in unserem VorsorgePlaner. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (
BGH
) zur Patientenverfügung sind selbstverständlich in dem Formular umgesetzt.
Vorsorgevollmacht - Vormundschaft im Pflegefall regeln
Sollten Sie nicht mehr im Stande sein, Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss jemand die
Entscheidungen für Sie treffen
. Wollen Sie verhindern, dass das Amt jemanden für diese Aufgabe bestellt, dann können Sie eine
Person Ihres Vertrauens auswählen
und diese mit der Vormundschaft für Sie betrauen. Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung bestimmen Sie hier,
wer
für Sie
Entscheidungen
treffen soll, aber
nicht
,
wie
diese Entscheidungen aussehen sollen.
Der VorsorgePlaner Plus gibt Ihnen
Vorlagen
und
Muster
für die
Vorsorgeverfügung
. In einem
Ratgeberteil
können Sie
Erklärungen
zu allen relevanten Aspekten finden und erhalten dazu wichtige Tipps. Unter anderem beantwortet der Ratgeber Fragen zur
Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht
, die
Unterschiede zur Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
und zur
Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
.
Betreuungsverfügung - Entscheidungen über die Patientenverfügung hinaus
Eine
Betreuungsverfügung
tritt erst in Kraft, wenn ein
Gericht
entscheidet, dass Ihr gesundheitlicher Zustand keine eigenen Entscheidungen mehr zulässt und
jemand anderes
die
Entscheidungen für Sie
treffen muss. Für diesen Fall können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen,
wer diese Person sein
soll. Haben Sie keine Betreuungsverfügung oder eine andere Verfügung, dann sucht das Gericht eine aus seiner Sicht geeignete Person zur Betreuung aus. Gerade, wenn alterstypische Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder allgemeiner Verfall drohen, sollten Sie hier Vorsorge treffen und eine Regelung bereit liegen haben. Wie sich die Betreuungsverfügung von anderen Verfügungen unterscheidet, für wen sie in welcher Situation passend ist und wie sie rechtssicher geschrieben wird, stellt Ihnen der VorsorgePlaner dar. Zusätzlich finden Sie das Formular Betreuungsverfügung und eine Checkliste, damit Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung alle notwendigen Dinge beachten.
Testament machen, Nachlass regeln - Die Vorsorge für den Todesfall
Auch ein
Testament
können Sie in Ihrem VorsorgePlaner Plus mit aufnehmen. Sie können Ihren
Nachlass ohne Notar
regeln und so bestimmen, wer was und in welchem Umfang erbt. Wie Sie ein
rechtssicheres Testament
erstellen, ob das
Berliner Testament
eine für Sie sinnvolle und passende Variante darstellt und was Sie beachten sollten, können Sie mit den Checklisten des VorsorgePlaner abgleichen.
Mit Formularen und Mustern zum Nachlass verpassen Sie keinen Aspekt.
Auch den digitalen Nachlass regeln
Was für die Generation unserer Großeltern noch gar kein Thema war, ist schon mehrfach Grundlage von Auseinandersetzung vor Gericht gewesen.
Wer darf wann Zugriff auf den E-Mail- oder Facebook-Account erhalten? Damit auch Ihre Angehörigen nicht erst vor Gericht klären müssen, damit sie Zugriff auf ein Konto in den Sozialen Medien bekommen, sollten Sie dies rechtzeitig klären. Zu den gängigsten sozialen Medien gehören Facebook, X, Instagram und professionelle Netzwerke wie LinkedIn oder Xing.
Aber nicht nur Social Media ist ein Thema des digitalen Nachlasses. Vergessen Sie nicht zu regeln, wer Zugriff auf E-Mail-Konten und eigene Webseiten haben darf und was damit passieren soll. Auch der Zugriff auf den eigenen Rechner und das Handy muss geregelt werden.
Wie Sie die Zugriffe auf Ihre digitalen Konten in sozialen Medien in einem digitalen Nachlass regeln, können Sie ebenfalls im VorsorgePlaner nachlesen. Eine
Verfügung für den digitalen Nachlass
finden Sie ebenso wie wichtige Hinweise und wertvolle Tipps.
Was ist neu in der 17. Auflage?
Der VorsorgePlaner wurde komplett inhaltlich überarbeitet inkl. eines neuen Layouts und einer neuen Strukturierung.
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Neue Struktur:
neben detaillierteren Erläuterungstexten finden Sie nun auch übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie die Ausfüllhinweise direkt bei den Formularen.
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Neue Inhalte:
Ehegattennotvertretung, Mustertestamente, Sorgerechtsverfügung, umfangreiche Bestattungsverfügung, Vollmacht für digitale Konten inkl. Übersicht über digitale Aktivitäten, Vorsorgeübersicht
Mit dem neun VorsorgPlaner steht ihrer Vorsorge für den Notfall wirklich nichts mehr im Weg!