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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die hier vorliegende Hausarbeit setzt sich mit dem Karolinger Ludwig dem Blinden auseinander und legt den Fokus auf die Körperstrafen zur Zeit der Karolinger mit dem Hauptbeispiel der Blendung. Hierbei wird zum einen erarbeitet, wie es zu der Blendung von Ludwig dem Blinden kam, weshalb die Strafe der Blendung ausgeübt wurde und was es für Alternativen zur Blendung selbst gab. Das Ziel dieser Hausarbeit ist es zu ergründen, warum Ludwig geblendet worden ist und ob seine Blendung legitim war oder ob sie nicht gerechtfertigt war. Dabei wird anhand diverser Literatur diese Fragestellung erarbeitet. Hier soll auf bestimmte Punkte geachtet werden, die im Folgenden ausgeführt werden.
Zunächst wird dargestellt, wie es zu Ludwigs Blendung kommt. Aus diesem Grund wird der Konflikt zwischen Ludwig dem Blinden und Berengar I. in den Fokus genommen. Anschließend werden die Rechtsgrundlagen der Blendung während der Karolinger Zeit geprüft. Dabei wird auf die Rechtsgrundlagen des Landfriedens, der Leibesstrafen/ Körperstrafen, der Fürstenabsetzung sowie auf die Missachtung von erlassenen Ordnungen geschaut. Im vierten Kapitel wird diese Hausarbeit die Blendung als Symbolik behandeln. An diesem Punkt werden mögliche Gründe für Blendungen an Personen betrachtet und die Auswirkungen einer Blendung ausgeführt.
Des Weiteren wird auf die Methoden der Blendung eingegangen. Dabei wird analysiert, wie man im Mittelalter vorging, um einer Person das Augenlicht zu nehmen. Ferner wird Bezug auf die drei Hauptmethoden sowie einige Nebenmethoden der Blendung genommen. In Punkt sechs werden weitere Blendungen in der Geschichte betrachtet. Als Beispiele werden Papst Leo III. und Bernhard König von Italien herangezogen. Zum Abschluss wird in dieser Hausarbeit untersucht, ob es Alternativen zur Blendung gab oder ob die Blendung ein festes Strafmittel ohne jegliche Alternativität war.