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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für Alte Geschichte), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Auseinandersetzung, gerade eine wissenschaftliche, mit delikaten historischen Themen, wie sie Analysen von Verfolgungen schon aufgrund der (berechtigt) negativen Besetzung des Wortes selbst zweifellos darstellen, erfordert zunächst das weitgehende Freimachen von dem Impuls der Parteinahme für die Verfolgten im Interesse einer möglichst sachorientierten Betrachtung, die auch die Motive der Verfolger einbezieht und somit ein zumindest einigermaßen verständliches Gesamtbild des Themas vermitteln kann. Im vorliegenden Fall - der Christenverfolgungen des ersten bis vierten Jahrhunderts unserer Zeit - wird zwar die Sympathie für die Opfer durch deren eigenes Verhalten geschmälert und damit die Motivation des römischen Staates und seiner Bevölkerung wenigstens teilweise von dieser Seite her erklärt (wie zu zeigen sein wird), jedoch gestaltet sich die Konstruktion eines einheitlichen Gesamtbildes der Verfolgungen, sowohl was die einzelnen Maßnahmen wie auch ihre juristische, religiöse oder sonstige Legitimation angeht, schon aufgrund des großen Zeitraumes und den entsprechenden Entwicklungen recht kompliziert. Hinzu kommt das beträchtliche Ausmaß an Inkonsequenz, das die römische Politik gegenüber dem Christentum an den Tag legte und die je nach Kaiser (und Zeitgeist) zwischen den beiden Polen einer wohlwollenden Toleranz und der Bekämpfung bis aufs Messer schwankte. Nicht eben erleichtert wird dieses Unterfangen auch durch die Quellenlage, die nicht einmal quantitativ einigermaßen befriedigend ist und sich zwangsläufig aus den erhaltenen Dokumenten speist1, was für den vorliegenden Fall ein deutliches Überwiegen christlicher Quellen bedeutet, von denen es den Wenigsten auf eine historisch korrekte Darstellung der Ereignisse ankam.2 So bleibt aus Mangel an offiziellen Skripten nur die Rekonstruktion aus den wenigen ,heidnischen', im übrigen auch nicht unbedingt objektiven, Quellen oder die Konsultation ernsthafterer Beobachter wie Eusebius, die Geschichte nicht auf Märtyrerakte oder einen Zweikampf Kirche - Staat reduzieren3 und sich ansonsten - wie Tertullian - weitgehend auf Polemiken gegen nicht-Richtiggläubige beschränken oder (z.B. Lactantius, De mortibus persecutorum) eine Art göttlichen Wirkens in die Geschichte hineinprojizieren, was den Versuch einer objektiven Betrachtung behindert. Entsprechend zahlreich sind die Konflikte unter den Historikern über den exakten Hergang der Ereignisse, zu guten Teilen ausgelöst durch falsche Einsortierung diverser Martyrien durch christliche Chronisten (siehe auch 1), was auch durchaus dazu diente, die Einteilung der Kaiser in "gute" und "böse" zu stützen: So sind in der "offiziellen" Überlieferung zahlreiche eigentlich undatierbare Martyrien unter Decius oder Diocletian zu finden4. So stellt schon die Beantwortung der Frage nach einer halbwegs gelungenen Chronologie eine ernste Hürde dar, deren Überspringung hiermit versucht werden soll. Der Schwerpunkt wird dabei aufgrund ihrer besonderen Härte und ihrer zeitlichen Sonderstellung (auf sie folgte unmittelbar der Durchbruch des Christentums) bei der Christenverfolgung Diokletians liegen. Es wird sich zeigen, dass die Verfolgungen zwar selbst nicht kontinuierlich waren, ihre Praxis und Legitimation jedoch einem kontinuierlichen Wandel unterlagen. Bliebe als letztes noch das Problem des Kernwortes selbst: Da in der christlichen Überlieferung dazu geneigt wird, jedwede Maßnahme auf lokaler Ebene als Verfolgung zu klassifizieren5, ergibt sich neben dem intendierten Bild der von den Römern permanent gejagten Christen ein sehr unscharfer Begriff des Wortes; dies mag zwar nicht ungelegen kommen, dient jedoch nicht der Aufklärung. Deshalb sei angemerkt, dass in der vorliegenden Untersuchung der Ausdruck "Verfolgung" ausschließlich staatlich initiierte, d.h. mehr oder weniger organisierte Maßnahmen gegen die Christen bezeichnen soll, auf denen ohnehin das Augenmerk liegen wird; unberücksichtigt bleiben werden also die unzähligen Diskriminierungen und Nachstellungen gegen die Christen, die auf einen besonders übelwollenden Statthalter (Recht zur coercitio!) oder auf die Initiative der örtlichen Bevölkerung zurückgingen.