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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Privatisierung des Strafvollzugs nach amerikanischem Vorbild für Deutschland eine Perspektive darstellt. In Bezug auf die aktuelle Privatisierungsdebatte gilt es, das Augenmerk vor allem auf die empirischen Erfahrungen der Vereinigten Staaten zu legen, um zu ergründen, ob ein solches System für Deutschland überhaupt zweckmäßig ist. Weiterhin ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Privatisierungen im deutschen Strafvollzug genauer geprüft wird und die empirischen Erfahrungen erster Teilprivatisierungsprojekte im deutschen Strafvollzug Berücksichtigung finden. Allgemein soll untersucht werden, ob beziehungsweise inwiefern es für Deutschland perspektivisch möglich ist, sich in dieser Thematik an dem Vorreiter USA zu orientieren und wie sich der deutsche Strafvollzug zukünftig verändern könnte.
Diese Arbeit konzentriert sich auf den eigentlichen Strafvollzug, also auf den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln, welche im Strafvollzugsgesetz geregelt sind. Anderen Formen von freiheitsentziehenden Sanktionen wie Untersuchungs-, Abschiebe- und Zivilhaft liegen andere Rechtsnormen zu Grunde und sind somit nicht Teil des Strafvollzugs im engeren Sinne.
Weiterhin wird näher auf mögliche Vor- und Nachteile von Privatisierungsprojekten im Strafvollzugsbereich eingegangen. Kapitel 3 richtet den Fokus auf den Strafvollzug der Vereinigten Staaten und ergründet deren herausgehobene Rolle bei Gefängnisprivatisierungen sowie die marktwirtschaftliche Situation der amerikanischen Gefängnisindustrie. Außerdem werden die unterschiedlichen Erfahrungen der USA im Bereich der Vollprivatisierung des Strafvollzugs genauer beleuchtet. Gegenstand des vierten Kapitels bilden die aktuelle Ausgangslage und derzeitige Debatte in Deutschland in Bezug auf die Strafvollzugsprivatisierung. Auch soll ergründet werden, ob Privatisierungen von Haftanstalten im Stile der USA in Deutschland überhaupt rechtlich zulässig sind. Daneben werden auch die empirischen Erfahrungen der ersten teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt Deutschlands hinzugezogen. Das fünfte Kapitel dreht sich thematisch um die Frage, inwiefern zukünftig private Sicherheitsunternehmen in den deutschen Strafvollzug eingebunden werden können. Abschließend wird auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Kriminalpolitik eingegangen, die die Situation des deutschen Strafvollzugs entlasten könnten.