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Zum Beschäftigtendatenschutz macht die Europäische DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) nur allgemeine Vorgaben. Mit der »Öffnungsklausel« in Art. 88 DSGVO überlässt sie die Regelungsbefugnis den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat von dieser Möglichkeit im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht. Spezielle Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz und damit für alle Beschäftigungsverhältnisse fi nden sich dort in § 26 BDSG. Darunter auch die Möglichkeit, die Datenverarbeitung per Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Hinzu kommen zahlreiche Einzelvorschriften in der DSGVO und im BDSG, die ebenfalls zu beachten sind.
Alle für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Vorschriften erläutert dieser Basiskommentar leicht verständlich in übersichtlicher Form. Er gibt Hilfe beim Verständnis des schwierigen Zusammenspiels von DSGVO und BDSG. Betriebs- und Personalräte erhalten wertvolle Hinweise für ihre Arbeit in Betrieb und Dienststelle. Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten ermöglicht er eine Orientierung zu einschlägigen Fragen. Beschäftigten hilft er bei der Wahrung und Wahrnehmung ihrer Rechte.
Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Fachliche Beratung
Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt a.M.. Mitglied in den Datenschutzbeiräten der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG sowie in der Digitalcourage-Jury für die Vergabe des Big-Brother-Award. Mitherausgeber der im Bund Verlag erscheinenden Kommentare zum BetrVG und zum BDSG sowie Herausgeber des Kompaktkommentars zum Individualarbeitsrecht. Schwerpunkt seiner langjährigen wissenschaftlichen Arbeit ist u.a. die Bewertung praktischer und rechtlicher Auswirkungen des Einsatzes neuer IT-Anwendungen in der Arbeitswelt. Seit Anfang 2009 steht er der Redaktion als Fachlicher Berater zur Seite.