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Zahlreiche gesetezliche Bestimmungen knüpfen den Eintritt von Rechtsfolgen an das Wissen des Normadressaten. Für die Beurteilung dieses Tatbestandselements wird bei natürlichen Personen unproblematisch auf deren eigenen Wissensstand abgestellt. Erheblich schwieriger ist jedoch die Kenntnis von (Kapital-)Gesellschaften zu beurteilen, immerhin sind diese als rechtliche Konstrukte weder zu eigenen Wahrnehmungen noch zu eigenem Wissen fähig. Insbesondere stellt sich dabei die Frage nach der Zurechnung innerhalb des Konzerns.
Diese Arbeit widmet sich daher der Wissenszurechnung im Kapitalgesellschaftsrecht. Ausgehend von der sogenannten Pflicht zur ordnungsgemäßen Wissensorganisation und der zivilrechtlichen Zurechnung nach allgemeinen Grundsätzen wird die Zurechnung von Wissen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften - und dabei erstmals die Zurechnung im Konzern - umfassend untersucht.
Philipp Grasser ist Rechtsanwaltsanwärter und war verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Davor war er Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.