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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen (Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte), Veranstaltung: Vertiefungsmodul Frühe Neuzeit, Fürsten, Forscher, Freihändler. Sammlungen und Sammlungswesen in der Frühe Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kunstkammer, auch Wunderkammer genannt, gilt als der frühneuzeitliche Vorläufer des heutigen Museums, welches seine endgültige Form im Laufe des 19. Jahrhunderts annahm. Nach aktuellen Vorstellungen ohne einheitliches Museumskonzept, ermöglichte es dem Besucher dennoch Objekte verschiedenster Herkunft und Bestimmung zu beobachten und zu studieren. Diese zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts überwiegend adeligen, später auch bürgerlichen sowie universitären Sammlungen, beherbergten die unterschiedlichsten Exponate. Hervorgekommen sind diese Sammlungen aus klassischen Bibliotheken sowie Schatzkammern. Neben Büchern wurden die unterschiedlichsten Dinge gesammelt. Von Naturalien über Tierpräparate, Kunsthandwerk sowie mechanische Instrumente bis hin zu exotischen Tieren und Pflanzen aus weit entfernten Ländern, gab es nichts was der gebildete Mensch der frühen Neuzeit nicht in seiner Kunstkammer ausstellte.
Im Zentrum des Interesses stand alles seltene und besondere der damaligen Welt. Wenn man von einer Funktion einer Kunstkammer sprechen kann, so fallen mehrere potenzielle Funktionen ins Auge. Zum einen diente die Sammlung dem Sammler als Forschung- und Studienobjekt. Zum anderen konnte eine Sammlung als Mittel der Repräsentation dienen. Die Größe und Qualität der Sammlung konnte den Ruhm des Sammlers bestimmen. Oft sollte die Sammlung auch einen universellen Zusammenhang aller von Gott gegebenen Dinge herstellen und eine von Gott bestimmte Ordnung und Entwicklung präsentieren und legitimieren.
Das Thema dieser Hausarbeit wird die Kunstkammer als Mittel der Adeligen und Bürgerlichen Repräsentation sein. Hier soll ermittelt werden, ob und in wie fern die Kunstkammer zur eigenen, privaten, gesellschaftlichen oder staatlichen Repräsentation gedient haben könnte. Hierzu werden jeweils zwei Adelige Sammlungen, die Münchner Kunstkammer sowie die Dresdner Wunderkammer, sowie zwei Bürgerliche Sammlungen, die Kunstkammer der Zürcher Wasserkirche, sowie die Franckesche Stiftung zu Halle untersucht. Folgende Gesichtspunkte zeugen von einem besonderen Verlangen die eigene Kunstkammer mit samt ihren Objekten als Mittel der Repräsentation nach außen hin zu verwenden: erstens die architektonische und didaktische Präsentation der Sammlung, zweitens der Grad der Zugänglichkeit für dritte und zuletzt die wissenschaftliche Bearbeitung der Sammlung in Verbindung mit wissenschaftlichen Publikationen.