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Warum gibt es keine verpflichtenden Regelungen, die für ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern in deutschen Parlamenten sorgen? Thüringen und Brandenburg hatten sie eingeführt. Die Landesverfassungsgerichte kippten die Beschlüsse 2020 wieder. Dabei öffnet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einer verpflichtenden Parität in allen Parlamenten eigentlich Tür und Tor. Es regelt in Art. 3 Abs. 2, dass der Staat zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Rechts- und Lebensbereichen verpflichtet ist und bestehende Nachteile beseitigen muss. Für viele Juristinnen und Juristen sowie Politikerinnen und Politiker ergibt sich hieraus die Verpflichtung des Gesetzgebers, für eine Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten zu sorgen. Seit einigen Jahren erreichen erste Klagen die Verfassungsgerichte - bislang noch ohne Erfolg.
Die erfahrene Gutachterin und Klägerin im juristischen Ringen um ein Paritätsgesetz, Prof. Dr. Silke R. Laskowski, erklärt in dieser Studie, warum ein paritätisches Wahlgesetz auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GG in Verbindung mit dem Demokratiegebot in Art. 20 GG nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Demokratie auch »geboten« und »zwingend erforderlich« ist. Rechtsvergleichend richtet sie den Blick auch auf Europa. Sie ermutigt den Gesetzgeber, im Rahmen der aktuellen Wahlrechtsreform auch die Parität zu verankern.
Silke Ruth Laskowski, geb. 1965, Prof. Dr. jur. habil., ist Volljuristin, seit 2009 Professorin für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Kassel, von 2021 bis 2023 Sachverständige und Mitglied der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages.