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Wer am Rechtsverkehr teilnehmen möchte, ohne dabei selbst in Erscheinung zu treten, kann sich eines Stellvertreters oder eines Boten bedienen. Die Abgrenzung erfolgt anhand des Entscheidungsspielraums der Mittelsperson: Liegt dieser vor, ist die Mittelsperson Stellvertreter, andernfalls Bote. Die Abgrenzung klingt in der Theorie einfach, wirft bei genauerem Hinsehen aber zahlreiche Zweifelsfragen auf. Sima Samari versieht das Kriterium des Entscheidungsspielraums mit klaren Konturen und stellt es auf eine dogmatisch tragfähige Grundlage. Der Befund, dass die Idee eines Entscheidungsspielraums auf dem Tatbestand der Bevollmächtigung beruht, leitet zur Analyse der Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer vertraglich begründeten Vollmacht über. Die Autorin zeigt, dass der Abschluss eines Vollmachtsvertrags eine über das Grundverhältnis hinausgehende Bindung des Stellvertreters in seiner Entscheidungsfreiheit ermöglicht.
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht der Universität Tübingen; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart.