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Seit nun mehr fast zwei Jahrzehnten sind Internet, Smartphone, soziale Netzwerke,
Onlineshops und Co. nicht mehr aus dem Privat- und Berufsleben wegzudenken.
Doch was passiert mit den Daten, Nachrichten, Onlineverträgen und kostenpflichtigen
Mitgliedschaften im Sterbefall? Gerade das BGH-Urteil im Jahr 2018 zum Zugriff
auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter, hat vielen bewusstgemacht,
dass auch der digitale Nachlass ein Teil der Erbmasse ist. Doch was genau umfasst
der digitale Nachlass des Erblassers und wie können die Erben sichergehen, dass der
Verstorbene auch digital verstirbt?
Diesem Sachverhalt widmet sich die Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Erbrecht, Solange van Rens, LL. M. und weist auch auf die Haftungsrisiken hin, die
den Erben treffen können bzgl. des digitalen Nachlasses des Verstorbenen. Um alle
Detailfragen zu klären, ist sicher der Rechtsanwalt oder Steuerberater der richtige
Ansprechpartner.
Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung "Cum Laude"). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet. Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.