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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Proseminar Fragen der Makroökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung
"Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen heute die Bankenkrise und der dadurch
ausgelöste massive Einbruch der Weltkonjunktur..."1 In diesem Zusammenhang
werden immer mehr Stimmen laut, mit der Forderung nach einer stärkeren Regulierung
der internationalen Finanzmärkte oder generell stärkeren staatlichen Eingriffen.
Daher stellt sich die Frage, wie eine solche Regulierung von staatlicher Seite bestenfalls
auszusehen hätte. Welche Maßnahmen wurden von der deutschen Bundesregierung
bereits ergriffen, um die aktuelle Wirtschaftsordnung nicht zu gefährden und dennoch
den Problemen gerecht zu werden? Sind diese Eingriffe in das Marktgeschehen nach ordoliberalen
Prinzipien zu rechtfertigen oder nicht? Welche Rolle spielt hierbei die Ordnungspolitik
und ihre verschiedenen Ausprägungen, allen voran der Ordoliberalismus
der Freiburger Schule? Alle diese Fragen sollen im Folgenden diskutiert und erläutert
werden.
Zuerst sollen dem Leser die Unterschiede zwischen Ordnungs- und Prozesspolitik
dargelegt und die Lehren des Ordoliberalismus vorgestellt werden. Im Anschluss daran
sollen die ordnungspolitischen Maßnahmen sowie weitere mögliche Maßnahmen der
Bundesregierung aufgezeigt und ordnungspolitisch analysiert werden.
Auf eine detaillierte Analyse der Ursachen und Hintergründe der Finanzkrise sowie
aller von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakte muss im Rahmen dieser
Seminararbeit aufgrund des begrenzten Umfangs verzichtet werden.
II. Grundlegendes zur Ordnungspolitik
1. Ordnungspolitik versus Prozesspolitik
Unter dem Begriff Ordnungspolitik versteht man die allgemeinen Rahmenbedingungen
und Regeln, mit denen eine Wirtschaftsordnung gestaltet wird. Sie soll die wirtschaftliche
Freiheit der Individuen und eine optimale Ressourcenallokation ermöglichen. Die
Ordnungspolitik umfasst sowohl die Wettbewerbspolitik als auch die Eigentumspolitik
und ist auf einen langfristigen Zeithorizont ausgerichtet.2