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Hersteller vertreiben ihre Markenprodukte vielfach über mehrstufige Vertriebssysteme, bei denen Endverbraucher die Produkte nur von sog. zugelassenen Händlern erwerben können. Diese Händler beliefert der Hersteller und macht ihnen für den Weitervertrieb vertragliche Vorgaben. Als Ausprägung der digitalen Revolution fordert der Internethandel bestehende Geschäftsmodelle und Vertriebsformen heraus. Um die herkömmlichen Vertriebswege zu stärken, beschränken Hersteller den Internetvertrieb durch Vorgaben in vertikalen Vertriebsvereinbarungen. Sven Hendrik Lauritzen stellt solche vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischer Sicht auf den Prüfstand, um darauf aufbauend die Zulässigkeit von Beschränkungen des Internetvertriebs an kartellrechtlichen Vorgaben zu messen. Hieraus entwickelt er ein eigenes Modell für die integrative Gestaltung selektiver Vertriebssysteme. Sodann analysiert er Durchsetzung und Wirkung von Vertriebssystemen im Verhältnis gegenüber Dritten, sowohl die Folgen des vertragswidrigen Vertriebs im Markenrecht als auch den erweiterten Schutz von Vertriebsbindungssystemen durch das Lauterkeitsrecht.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; 2012 Erste Juristische Staatsprüfung; Rechtsreferendariat am Hanseatischen OLG Hamburg; 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung; Richter am Landgericht Hamburg.