Thomas Marx

Die handelsvertragliche Praxis des frühen Mamlukenreiches mit europäischen Handelspartnern

Paperback.
kartoniert , 28 Seiten
ISBN 365683511X
EAN 9783656835110
Veröffentlicht November 2014
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Handelsbeziehungen der Kommune Genua im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der islamischen Expansion im 7. Jahrhundert, dem 1. Jahrhundert der islamischen Zeitrechnung, wird Ägypten von den Arabern erobert und gelangt so unter die Herrschaft der Umayyaden. Damit wird es nicht nur arabisch, sondern
zugleich muslimisch. Zu diesem Zeitpunkt war Ägypten stark christlich geprägt, vornehmlich koptisch. Die Kopten waren stets etwas abgegrenzt von Byzanz und Rom, auch in der Selbstwahrnehmung.
Im 11. und 12. Jahrhundert setzen in Syrien dann die Kreuzzüge ein, welche die Küstenregionen unter christliche Vorherrschaft bringen. Erst Saladin sollte später die islamische Obhut restituieren. Dieser nahm zusammen mit seinem Onkel im Jahr 1168 Ägypten ein und unterwarf es so der Herrschaft der Ayyubiden. Selbige werden in der Folgezeit von den aufstrebenden Mamluken, ursprünglich Kriegersklaven, verdrängt. In diese Anfangsjahre der Mamlukenherrschaft und in die nun langsam ausklingenden Kreuzzüge fallen die Verträge von 1290 mit Aragon und Genua, welche im Besonderen in dieser Arbeit betrachtet werden sollen.
Da es sich bei den Quellen um zeitlich sehr nahe beieinanderliegende Handelsabkommen zwischen dem mamlukischen Sultan Qal-w-n und den Handelsmächten des Abendlandes handelt, bietet sich ein direkter, schrittweiser
Vergleich an ausgewählten Punkten an. Dabei wird zunächst darauf zu achten sein, ob es größere Übereinstimmungen oder Unterschiede in der äußeren Form gibt. Anschließend muss der Vorgeschichte zu beiden Verträgen Raum gegeben werden.
In einem nächsten Schritt werden im Groben einheitliche Dinge, wie Nennung der Namen, Schwurformeln und Gültigkeitsangaben für Zeit und Gebiet, verglichen. Ein
inhaltlicher Vergleich ist natürlich unabdingbar, wird aber aufgrund der Fülle an Details nicht zu umfassend vorgenommen. Außerdem sind etwaige Einblicke in die
Ratifizierung von Interesse. Dabei wird ein Augenmerk auf Auffälligkeiten liegen, die auf den kulturellen und religiösen Unterschieden der Vertragspartner beruhen. Im Anschluss sollte es möglich sein, Gemeinsamkeiten und Unterschiede festzustellen und Ursachenforschung zu betreiben. Alles in allem wird ein exemplarischer Einblick in die Vertragspraxis zwischen Abendland und Mamluken das Ziel dieser Arbeit sein.

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