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Die juristische Person ist ein Rechtsbegriff, um den ein jahrhundertealter Theorienstreit geführt wird. Der Terminus rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Dualismus der Unternehmensbesteuerung, obwohl sein Inhalt bis heute nicht geklärt ist und mehr denn je in Frage steht. Ulrich Palm analysiert das Rechtssubjekt und dekonstruiert die juristische Person. Zugleich untersucht er die Stellung des Menschen als Person im Recht anhand der geistesgeschichtlichen Entwicklungslinien. Auf dieser Grundlage gibt er Antwort auf die Frage, wer als Subjekt im Sinne des verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzips zu qualifizieren ist. Dabei arbeitet er auch die ertragsteuerrechtlichen Grundbegriffe des Unternehmens und der Einkunftsquelle auf. Seine kritische Abhandlung schließt mit dem Appell, das Recht vom Topos der juristischen Person zu befreien und den Dualismus der Unternehmensbesteuerung aufzugeben.
Geboren 1969; Banklehre; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg; Referendariat am Landgericht Baden-Baden; 1999 Promotion; wiss. Mitarbeiter/akad. Rat a.Z. am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Referent der Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch; wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2011 Habilitation; Vertretung der Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster; seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts an der Universität Hohenheim.
Geboren 1969; Banklehre; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg; Referendariat am Landgericht Baden-Baden; 1999 Promotion; wiss. Mitarbeiter/akad. Rat a.Z. am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Referent der Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch; wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2011 Habilitation; Vertretung der Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster; seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts an der Universität Hohenheim.
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