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Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 15. Dezember 1995 fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil in einer Sache, die unter normalen Umständen kein großes Aufsehen erregt: Ein belgischer Arbeitnehmer verklagte seinen Arbeitgeber, da dieser es ihm seiner Ansicht nach entgegen der Vorschriften des Vertrages über die Europäische Union unmöglich machte, innerhalb der EU von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen und einen Arbeitsplatz in Frankreich anzunehmen. Dass dieser Fall dennoch Berühmtheit erlangte, lag am Beruf des Klägers sowie der Funktion des Beklagten. Jean-Marc Bosman war Fußballprofi in Diensten des belgischen Erstligisten Racing Club de Liège (RCL). Das Urteil hat in der Folge die Organisation des professionell beriebenen Sports in Europa grundlegend verändert, da fortan Transfersummen nach Ablauf eines Vertrages und Klauseln, die die Anzahl ausländischer Spieler begrenzen, nichtig waren.
Ein Urteil von der Tragweite der Rechtsache Bosman löst kontroverse Diskussionen über mögliche Konsequenzen aus. Im erwähnten Fall wurden bereits vor der Urteilsfindung Szenarien durchgespielt, wie die Organisation des Sports, insbesondere des Fußballs, in Zukunft aussehen werde. Auffallend ist dabei, dass vor allem von Seiten der Sportfachverbände, aber auch von vielen nationalen Politikern, das Urteil meist negativ bewertet wurde. Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaften erstellte Wuttke (1996) im Jahr nach dem Urteil eine Sammlung an Presseberichten, die die Reaktionen auf den Richterspruch skizzieren. So sprach beispielsweise der Staatsrechtler R. Scholz, der im Auftrag des Deutschen Fußballbundes (DFB) ein Rechtsgutachten bezüglich des Bosman-Urteils erstellt hatte vom „Ausverkauf des Fußballsports.“ Er bewertete das Bosman-Urteil als Verstoß gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht, da es dem in der EU angewandten Subsidiaritätsprinzip, nach dem möglichst viele Sachverhalte auf unteren (=nationalen) Ebenen geregelt werden sollen, widerspreche. Wie der ehemalige Präsident des Bundesligisten Borussia Dortmund, G. Niebaum, ging Scholz davon aus, dass man Fußballprofis keinen Arbeitnehmerstatus zubilligen könne, da deren Gehaltsgefüge den Schutz durch das Arbeitnehmerrecht nicht rechtfertige.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in diesem Punkt zu einer anderen Auffassung. Scholz forderte darüber hinaus, nötigenfalls den EU-Vertrag dahingehend zu verändern, dem professionell betriebenen Sport eine Sonderrolle zuzubilligen. [-]