Installieren Sie die genialokal App auf Ihrem Startbildschirm für einen schnellen Zugriff und eine komfortable Nutzung.
Tippen Sie einfach auf Teilen:
Und dann auf "Zum Home-Bildschirm [+]".
Bei genialokal.de kaufen Sie online
bei Ihrer lokalen, inhabergeführten Buchhandlung!
Finanzielle Förderung - eine Win-win-Situation
Bund, Länder und Gemeinden vergeben Zuwendungen, damit die Empfänger der Förderungen Ziele des Gemeinwohls verwirklichen können. Dies dient der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, garantiert gesellschaftliche Pluralität und entspricht dem Gedanken der Subsidiarität. Zuwendungsempfänger erfüllen staatliche Ziele eigenverantwortlich und werden hierzu finanziell gefördert.
Das Handbuch Zuwendungsrecht für die Praxis richtet sich gleichermaßen an die Beschäftigten bei Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern. Es gibt ihnen praktische Hilfe für ihre wichtigen und anspruchsvollen Aufgaben. Zusammenhänge und
Regelungen werden anschaulich und leicht verständlich erklärt, die Leserinnen und Leser Schritt für Schritt durch das Zuwendungsverfahren begleitet. Zahlreiche Praxisbeispiele, Checklisten und Formulierungshilfen erleichtern die praktische Umsetzung. Jedem Abschnitt
ist ein Überblick zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Informieren Sie sich insbesondere über
Förderrichtlinien und Förderziele
Zuwendungsbegriff, Zuwendungszweck und Zuwendungsverfahren
Antrag, Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung
Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle
Rücknahme, Widerruf und Änderung von Zuwendungsbescheiden
Abweichung von Verwaltungsvorschriften
vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Besserstellungsverbot
Anwendung des Vergaberechts
EU-Bezug von Förderungen
Volker Mayer ist Ministerialrat und Prüfer mit herausgehobenen Aufgaben im Bundesrechnungshof. Er kennt das Zuwendungs- und Haushaltsrecht aus allen Perspektiven: als
Anwender in leitender Funktion der Verwaltung, Mitarbeiter des BMF in der Normsetzung, Prüfer im Bundesrechnungshof, Fachautor sowie als gefragter Dozent in Ausbildungs- und Praxisseminaren des Bundes, der Länder und bei Zuwendungsempfängern.